Wie stelle ich einen Antrag für die berufliche Reha?
Die Reha-Antragstellung ist, wie andere Sozialleistungen auch, im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie dient der Berufsförderung, besonders bei Schwerbehinderung. Um Ihr Antragsrecht zu nutzen, müssen Sie in erkennbarer Weise Ihren Willen zum Ausdruck bringen. Das funktioniert persönlich vor Ort, schriftlich mit einem Formular, online als Download oder online mit Direktversand. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), auch Antrag auf berufliche Reha genannt, kann auch von Kliniken gestellt werden.
Themenübersicht
- Wie stelle ich einen Reha-Antrag vor Ort?
- Wie stelle ich einen eigenen schriftlichen Reha-Antrag?
- Was ist eine Aufforderung zur Antragstellung? Was ist das Dispositionsrecht?
- Schritt für Schritt: Hilfe bei der Antragsstellung für die berufliche Reha
- 1. Reha-Bedarf feststellen
- 2. Zuständigkeit klären
- 3. Voraussetzungen prüfen
- 4. LTA-Antrag stellen
- 5. Bewilligung abwarten
- 6. Bescheid erhalten
- 7. Genehmigt, wie geht es weiter?
- Wer ist für meinen LTA-Antrag zuständig?
- Ihr LTA-Antrag bei der Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur:
- Ihr LTA-Antrag (G0100/G0130) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
- Ihr LTA-Antrag bei der Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft:
- Was tun bei einer Ablehnung?
Wie stelle ich einen Reha-Antrag vor Ort?
Bei der persönlichen Reha-Antragstellung vor Ort wird Ihr Anliegen zunächst besprochen, um den Reha-Bedarf und die Zuständigkeit zu klären. Im Anschluss wird Ihr LTA-Antrag schriftlich erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Zu den Voraussetzungen hierfür gehört es, dass Sie alle Unterlagen vorlegen können, die den Reha-Bedarf bestätigen. Am Ende prüfen Sie jedes Formular und unterschreiben den LTA-Antrag. Sie erhalten zum Abschluss eine Bestätigung.
Zurück zum InhaltWie stelle ich einen eigenen schriftlichen Reha-Antrag?
Die schriftliche Reha-Antragstellung ist ähnlich wie die mündliche vor Ort. Der Unterschied ist, dass Sie jedes Formular in Ruhe zu Hause ausfüllen können. Eventuelle Vordrucke (z. B. DRV-Anträge G0100/G0130) erhalten Sie von den zuständigen Stellen oder online als Download. Außerdem erhalten Sie immer ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe. Den fertig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen LTA-Antrag senden Sie einfach an die Postanschrift der zuständigen Behörde.
Praxis-Tipp: Der LTA-Antrag muss nicht zwingend als Einschreiben verschickt werden. Es reicht, den Brief mit einem Aufpreis von 1,10 EUR als “Prio” zu versenden. Der Brief lässt sich dann genauso nachverfolgen.
Mit den Online-Tools auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie ohne Registrierung Ihre berufliche Reha online beantragen. Zur Nutzung stellt die DRV eine Ausfüllhilfe für den LTA-Antrag zur Verfügung. Sie werden gebeten, die Fragen des Antrags vollständig und korrekt zu beantworten.
Seit September 2023 gibt es das neue DRV Online-Angebot „Mein Kundenportal“. Es bündelt zahlreiche Online-Services der Deutschen Rentenversicherung an zentraler Stelle und ist direkt auf der Startseite der Deutschen Rentenversicherung und unter unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Kundenportal zu finden.
Zurück zum InhaltWas ist eine Aufforderung zur Antragstellung? Was ist das Dispositionsrecht?
In bestimmten Fällen stellen Sie den Antrag nicht auf eigene Initiative, sondern werden dazu von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse aufgefordert. Nach dem 3. Sozialgesetzbuch kann Sie die Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur zur Reha-Antragstellung auffordern, wenn Ihre Leistungsfähigkeit wegen gesundheitlicher Handicaps gemindert ist. Sind Sie arbeitsunfähig, dann hat die zuständige Krankenkasse nach dem 5. Sozialgesetzbuch das Recht, Sie dazu aufzufordern. Gegen die Aufforderung kann Widerspruch eingelegt werden.
Sobald Sie aufgefordert werden, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, wird Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass Sie nur noch einen eingeschränkten Einfluss auf das weitere Verfahren haben. Das bedeutet, dass Sie Ihren Antrag beispielsweise nur noch mit Zustimmung der auffordernden Behörde bzw. Krankenkasse zurückziehen können.
Zurück zum InhaltSchritt für Schritt: Hilfe bei der Antragsstellung für die berufliche Reha
1. Reha-Bedarf feststellen
Bevor Sie eine berufliche Reha beantragen, sollten Sie Ihren Bedarf auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben feststellen lassen. Dazu eignen sich besonders ärztliche Stellungnahmen, medizinische Beurteilungen von Kurkliniken – sogenannte Epikrisen – oder Gutachten, in denen dieser Bedarf bescheinigt wird. Wichtig ist aber auch, selbst zu überlegen, welchen Mehrwert eine berufliche Rehabilitation für Sie haben kann. Denn im Gespräch mit dem Reha-Kostenträger werden Sie gezielt nach Ihren persönlichen Beweggründen gefragt, um den Wahrheitsgehalt des Antrags zu prüfen.
Zurück zum Inhalt2. Zuständigkeit klären
Im zweiten Schritt muss geklärt werden, welcher Reha-Kostenträger zuständig ist. Zur Auswahl stehen die Rentenversicherung, die Unfallversicherungen bzw. Berufsgenossenschaften sowie die Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur. Auskunft darüber, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei den hier genannten Reha-Kostenträgern erfragen bzw. auf deren Webseiten im Internet recherchieren. Weitere Infos zur Zuständigkeit finden Sie auch hier.
Praxis-Tipp: Fragen Sie zuerst dort nach, wo Sie sich aktuell befinden. Im Falle von Krankschreibung bei der Krankenkasse, bei Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt oder Jobcenter, bei Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft, bei Aufenthalt in einer Klinik beim Sozialdienst, bei mehr als 15 Jahren Berufstätigkeit bei der Rentenversicherung.
3. Voraussetzungen prüfen
Wenn Sie wissen, warum und wo Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen, müssen die Voraussetzungen geprüft werden. Bestehen Einschränkungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die auf gesundheitliche Handicaps zurückzuführen sind? Kann dieser Zusammenhang fachmedizinisch bestätigt werden? Kann eine berufliche Reha diese Handicaps ausgleichen?
Zurück zum Inhalt4. LTA-Antrag stellen
Wenn Sie den Grund, die Zuständigkeit und die Voraussetzungen geprüft haben, können Sie nun Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Das richtige Formular, ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe für den LTA-Antrag erhalten Sie in den Beratungsstellen der Reha-Kostenträger oder online auf deren Webseiten. Wichtig ist, dem Antrag alle medizinischen Dokumente anzufügen, die Ihren Reha-Bedarf bestätigen.
Zurück zum Inhalt5. Bewilligung abwarten
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vollständig abgegeben bzw. versandt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungsdauer bis zur Bewilligung kann wenige Wochen bis mehrere Monate betragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die restliche Bearbeitungszeit anhand der Eingangsbestätigung zu erfragen.
Praxis-Tipp: Die Dauer der Bearbeitung des LTA-Antrags wird erst ab dem Tag gezählt, an dem alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Häufig fehlen ärztliche Stellungnahmen o.ä. Hier können Sie durch Nachfragen aktiv mitwirken und die Bearbeitungsdauer verkürzen.
6. Bescheid erhalten
Sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben, müssen Sie diesen genau lesen und prüfen. Sollte es sich um eine Bewilligung handeln, befolgen Sie einfach die Anweisungen im Bescheid. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein oder eine Ablehnung enthalten, haben Sie innerhalb der genannten Frist das Recht auf Widerspruch. Bei Unklarheiten nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Reha-Kostenträger auf.
Zurück zum Inhalt7. Genehmigt, wie geht es weiter?
Ein Bescheid zur beruflichen Reha fällt unterschiedlich aus. Oft wird zunächst ein Bescheid zugestellt, in dem Ihnen der Reha-Kostenträger allgemeine Leistungen bewilligt. Zusätzlich erhalten Sie eventuell einen weiteren Bescheid, mit dem Ihnen berufliche Vorbereitungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen bewilligt werden.
Eine schnelle Möglichkeit ist immer, den Absender des Bescheides direkt zu kontaktieren.
- Dazu benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer
- Die Kontaktdaten finden Sie im Briefkopf, Seite 1, oben rechts
Nur ein vollständig abgegebener LTA-Antrag verhindert eine unnötig lange Bearbeitungsdauer.
Wiebke Wendt (Fachbereichsleitung Berufliche Rehabilitation, IBB AG)
Wer ist für meinen LTA-Antrag zuständig?
Ihr LTA-Antrag bei der Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden bei Arbeitslosigkeit durch die Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur auf Antrag gewährt. Sofern Sie die Leistungen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit / Arbeitsagentur. Dort erhalten Sie auch das erforderliche Formular, ein Merkblatt und eine Ausfüllhilfe für den LTA-Antrag. Wie Sie einen Reha-Antrag bei der Arbeitsagentur online stellen, erfahren Sie hier.
Zurück zum InhaltIhr LTA-Antrag (G0100/G0130) bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV):
Bei mehr als 15 Jahren Berufstätigkeit ist die Rentenversicherung zuständig. Das Wichtigste im DRV-LTA-Antrag (G0100/G0130) ist die Beantwortung der Fragen nach dem Warum und Wie. Diese sind Bestandteil des DRV-Antrags. Auch im Beratungsgespräch oder per Online-LTA-Antrag werden Ihnen diese Fragen gestellt. Es ist daher empfehlenswert, sich mit den Gründen Ihres Reha-Wunsches genau auseinanderzusetzen und zu überlegen, welche Leistungen helfen könnten.
Einen Überblick, welche Leistungen Ihnen mit einem DRV LTA-Antrag (G0100/G0130) zustehen, gibt Ihnen diese Übersicht.
Zurück zum InhaltIhr LTA-Antrag bei der Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft:
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung, Ihre Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber werden dafür alle notwendigen Maßnahmen besprochen, abgestimmt und entschieden. In diesem Verlauf muss kein LTA-Antrag extra gestellt werden.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft) unterstützen Sie Rehabilitations-Manager – kurz Reha-Manager oder Berufshelfer genannt – aktiv bei allen benötigten Vorgängen und Leistungen. Sie sind während der gesamten Rehabilitation die zentralen Ansprechpersonen für Sie und arbeiten auf Grundlage eines gemeinsam erstellten Reha-Plans.
Alle wichtigen Infos zu den verschiedenen Kostenträgern
- Deutschen Rentenversicherung: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
- Deutschen Rentenversicherung: LTA-Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken (z.B. G0130 Antrag, G0100 Antrag) | Mehr Informationen
- Deutschen Rentenversicherung: LTA-Antrag online stellen (z.B. G0130 Antrag, G0100 Antrag) | Mehr Informationen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
- Agentur für Arbeit / Arbeitsamt: Allgemeine Website zur Beruflichen Rehabilitation | Mehr Informationen
Was tun bei einer Ablehnung?
Wurde Ihr LTA-Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht innerhalb der genannten Frist (regulär 4 Wochen) schriftlich Widerspruch einzulegen. Bevor Sie in Widerspruch gehen, sollten Sie jedoch das gesamte Antragsverfahren prüfen. Wurde der Reha-Antrag korrekt ausgefüllt? Erfüllen Sie alle Kriterien und Voraussetzungen, die für eine berufliche Reha notwendig sind? Wurden alle Fristen und Termine eingehalten?
Praxis-Tipp: Um die Frist zum Widerspruch einzuhalten, genügt es, dem Ablehnungsbescheid zunächst ohne Begründung zu widersprechen und die Begründung später nachzureichen. So verschaffen Sie sich etwas Zeit, Ihre Begründung fundiert vorzubereiten und genügend Argumente zu sammeln.
1. Kontaktaufnahme
Wenn Sie sich entschieden haben, dem Ablehnungsbescheid zu widersprechen, folgt der erste Schritt zur Vorbereitung Ihres Widerspruchs. Nehmen Sie mit der ausstellenden Behörde oder Versicherung Kontakt auf. In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihnen die meist ungenau formulierten, schwer verständlichen Ablehnungsgründe detailliert erklärt.
2. Medizinische Besprechung
Besprechen Sie im Anschluss die Ablehnung Ihres LTA-Antrag mit Ihren behandelnden Ärzten. Ihre sogenannten Behandler kennen Sie und Ihre gesundheitliche Situation am besten. Sind Ihre Ärzte auch der Meinung, dass der Ablehnungsbescheid ungerechtfertigt ist, können sie Ihnen eventuell wichtige Argumente oder medizinische Nachweise liefern, die für Ihren Antrag sprechen.
Praxis-Tipp: Überprüfen Sie, ob weitere oder aktuellerer medizinische Nachweise verfügbar sind. Wenn ja, fordern Sie diese von Ihren Behandlern an. Je mehr ärztliche Stellungnahmen die Notwendigkeit für eine berufliche Rehabilitation bescheinigen, umso besser. Diese Atteste legen Sie Ihrem Widerspruch bei.
Widerspruch verfassen
Haben Sie alle Argumente und Nachweise beisammen, schreiben Sie Ihren Widerspruch. Wichtig ist, dass folgende Daten enthalten sind:
- Name, Anschrift, Versicherungsnummer
- Aktenzeichen, Datum der Ablehnung
- Ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs
- Alle vorliegenden ärztlichen Befunde
- Eigenhändige Unterschrift
- Vermerk dazu, dass die Begründung des Widerspruchs nachträglich erfolgt (falls Widerspruch vorerst ohne Begründung eingereicht wurde)
Praxis-Tipp: Sobald ein Antrag entschieden ist, kann man ihn nicht mehr zurückziehen. Das gilt entsprechend auch, wenn Sie Ihren LTA-Antrag zurückziehen wollen: Nach der Ablehnung ist das nicht mehr möglich.
Weiterer Ablauf
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen bis wenige Monate betragen. Nachdem Ihr Widerspruch entschieden wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid (regulär per Post) über die neue Entscheidung. Es kann sich hier um einen weiteren Ablehnungsbescheid oder um einen Aufhebungsbescheid handeln. Letzterer hebt die Ablehnung Ihres LTA-Antrags auf. Wenn Ihre berufliche Reha nach Widerspruch genehmigt wurde, nehmen Sie Kontakt mit der bewilligenden Stelle auf und klären alle weiteren Einzelheiten.
Klage vor dem Sozialgericht
Gegen einen weiteren Ablehnungsbescheid können Sie sozialgerichtlich klagen. Bevor Sie einen Rechtsstreit beginnen, sollten Sie sich bei Juristen, passenden Vereinen und Verbänden ausführlich beraten lassen.
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IBB Institut für Berufliche Bildung
Fachgebiet Berufliche Reha
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