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Berufliche Rehabilitation: Die 10 wichtigsten Fragen und Infos zur beruflichen Rehabilitation

Neustart ins Arbeitsleben: Wer nach Unfall, Krankheit oder Behinderung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, braucht schnell eine gute berufliche Perspektive. Die Leistungen der beruflichen Reha können dabei ganz neue Türen öffnen.

Was bedeutet berufliche Rehabilitation?

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie alle benötigten Hilfen und Unterstützungen, die für Ihre berufliche (Wieder-)Eingliederung nötig sind.

Definition: Berufliche Rehabilitation

Unter beruflicher Rehabilitation werden alle Maßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verstanden, die dazu dienen, (wieder) “in Lohn und Brot” zu kommen. Eine besondere Form ist die berufliche Reha psychisch kranker Menschen. 


Eine berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Dazu gehören insbesondere:

  • Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
  • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung bzw. Weiterbildung
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • Bei beruflicher Reha psychisch kranker Menschen steht die gesundheitliche Stabilisierung und Motivation zunächst im Vordergrund
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Welche Ziele hat eine berufliche Rehabilitation?

Konkret verfolgt die berufliche Reha folgende Ziele:

  • Wer einen Arbeitsplatz hat, soll diesen trotz Krankheit oder Behinderung möglichst behalten können.
  • Dank der Rehabilitationsmaßnahmen können bei dem beruflichen Neubeginn auch  die Neigungen und Fähigkeiten der Betroffenen berücksichtigt werden.
  • Folgen von Behinderungen sollen gemindert und Verschlimmerung vorgebeugt werden.
  • Betroffene sollen in Zukunft so selbstbestimmt leben wie möglich.
  • Ein Bezug von Erwerbsminderungsrente oder anderen Sozialleistungen soll vermieden werden.
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Was bringt mir eine berufliche Rehabilitation?

Für die meisten Menschen ist neben der Gesundheit eine regelmäßige Beschäftigung mit einem Erwerbseinkommen das höchste Gut. Sie wollen arbeiten, auch wenn es nicht immer leicht ist und sie viel Hilfe brauchen. Die berufliche Rehabilitation zeigt dafür viele Wege auf. Der Name deutet es an: Die berufliche Reha beinhaltet zahlreiche unterschiedliche Leistungen von Hilfsmitteln bis hin zur beruflichen Fortbildung:

“Neue Chancen” im Arbeitsleben ist der Leitgedanke bei allen Angeboten zur beruflichen Rehabilitation:

  • Neubeginn am angestammten Arbeitsplatz
  • Neuausrichtung in anderen Berufsfeldern durch eine Umschulung
  • Unabhängigkeit von Sozialleistungen oder Entwicklung ganz neuer beruflicher Chancen durch Selbstständigkeit
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Wer seine Talente krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, der muss neue suchen und wird sie finden.

Fibrofee (Franziska Wetzl)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um eine berufliche Rehabilitation erfolgreich beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ausbildungs-, Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert, z.B. durch eine Krankschreibung von 6 Monaten und mehr.
  • Es sind besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit und Beruf erforderlich. 
  • Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich.

Eine berufliche Rehabilitation kann nur dann beantragt werden, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wie ist der Ablauf einer beruflichen Rehabilitation?

Der Gedanke einer beruflichen Rehabilitation entsteht meist mit der Erkenntnis, den zuletzt ausgeübten oder erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Neben Ihnen selbst können Ihr Arzt, Angehörige, Ihr Arbeitgeber oder andere Dritte an dieser Erkenntnis beteiligt sein. Um wieder arbeiten zu können, müssen Maßnahmen ergriffen werden und der Ablauf der beruflichen Reha geplant werden.

  • Phase 1: Medizinische Erstversorgung

    An erster Stelle stehen Ihre Gesundheit und der Wunsch nach Genesung. Deshalb werden zuerst medizinische Maßnahmen ergriffen.

  • Phase 2: Medizinische Rehabilitation

    Nach der Akutbehandlung werden Ihre Ärzte und Therapeuten Ihnen eine medizinische Rehabilitation vorschlagen. Dabei wird u.a. Ihre zukünftige berufliche Eignung und Belastbarkeit geprüft bzw. getestet.

  • Phase 3: Berufliche Rehabilitation

    Mit dem Abschlussbericht der medizinischen Rehabilitationsklinik können Sie nun einen Antrag auf berufliche Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen oder Umsetzungs- oder Umgestaltungsmöglichkeiten bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber besprechen, um leidensgerecht weiterarbeiten zu können.

Praxis-Tipp: Wer eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat, kann sich dort erkundigen, ob ein PVA-Antrag (PVA = Private Versicherungsanstalt) für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gestellt werden kann.

Wie lange dauert eine berufliche Rehabilitation?

Wie lange der Ablauf einer beruflichen Rehabilitation dauert, kann nicht genau vorhergesagt werden. Die Dauer ist vom Reha-Bedarf, der Schwere der Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung und dem Reha-Ziel abhängig. Grundsätzlich können Betroffene so lange Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nutzen, bis ein erstes Reha-Ziel erreicht ist. 

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Praxis-Tipp: Im Reha-Bescheid des Kostenträgers werden Leistungen zunächst für 2 Jahre bewilligt. 3 Monate vor Ablauf dieser Zeit kann eine Verlängerung beantragt werden.

Wer übernimmt Kosten und finanzielle Absicherungen?

Die Kosten werden von folgenden sogenannten Kostenträgern übernommen:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft (bei Berufskrankheit, Arbeit- oder Wegeunfall)
  • Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
  • Agentur für Arbeit oder Jobcenter
  • Private Versicherungsanstalten (PVN) bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung  

Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation erhalten Sie je nach zuständiger Behörde und Versicherung in der Regel ein Übergangsgeld. 

Die Pflegeversicherung übernimmt keine beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen.

Zusätzliche Fördermöglichkeit: Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld

Von den Weiterbildungsförderungen des Bürgergelds können auch Teilnehmer einer Maßnahme im Rahmen einer beruflichen Reha profitieren.

  1. Bürgergeld-Bonus: Den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro können Teilnehmer einer rehaspezifischen Maßnahme erhalten, wenn sie Bürgergeld-Empfänger sind. Die Maßnahme muss mindestens 8 Wochen dauern und eine langfristige Verbesserung der Jobchancen bewirken, aber nicht zu einem Berufsabschluss führen.
  2. Weiterbildungsgeld: Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich können Teilnehmer einer rehaspezifischen Maßnahme erhalten, wenn sie berufsabschlussbezogen ist. Diese Leistung ist nicht nur auf Bürgergeld-Empfänger beschränkt, sondern bezieht sich auf alle nach SGB III geförderten Maßnahmen.

Einige Tipps und Erfahrungen aus der Praxis: Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie während Ihrer Rehabilitation ALG II beantragen.

Ebenso können Sie Zuschüsse für erforderliche Kosten für Pendelfahrten, Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung vor Beginn der Berufsförderung beantragen.

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Große Veränderungen in unserem Leben können eine zweite Chance sein.

Harrison Ford

Gibt es Beispiele von Patienten?

Am Anfang scheint es, dass ein Tief, ein gesundheitliches Problem oder die Folge eines Unfalls uns ins Abseits drängt. Ratlosigkeit, finanzielle Sorgen, psychische Erkrankungen und häufigen Behandlungen können anstrengend sein. Hier fehlen außerdem Erfahrungen, wie damit umzugehen ist. Sicher haben Sie selbst schon einige Beispiele gehört oder gelesen. In den folgenden Beispielen berichten unsere Kunden von Ihren Erfahrungen. Denn auch mit Handicap ist es möglich, wieder richtig durchzustarten und neue positive berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Beispiele vom Sozialverband VdK

Der Sozialverband VdK begleitet zwei Rehabilitanden bei ihren ersten Schritten in die berufliche Rehabilitation. Im folgenden Beitrag berichten sie von Ihren Erfahrungen. Zudem werden einzelne Leistungen als Beispiele einer erfolgreichen beruflichen Rehabilitation (alternativ einer erfolgreichen Reha) genannt.

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Beratung: Wo bekomme ich eine gute Beratung?

Informationen und Beratungen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Renten- und Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften. Sie können aber auch Beratungsstellen verschiedener Vereine und Verbände nutzen. 

Einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie schnell und jederzeit über die Onlineterminvergabe der DRV vereinbaren.

Einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit können Sie schnell und jederzeit über die Onlineterminvergabe der Bundesagentur vereinbaren.

EUTB: ein neues Beratungsangebot

Seit 2018 gibt es ein neues Angebot für Menschen mit Behinderungen bzw. drohender Behinderung und deren Angehörige: die sogenannte „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB®). In diesen Beratungsstellen können sich alle Ratsuchenden, unabhängig von der Art der Behinderung, von Menschen beraten lassen, die ähnliche Erfahrungen und eventuell selbst ein Handicap haben. Eine Beratung „auf Augenhöhe“ – und ein Konzept, das ankommt.

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Teilhabeberatung: Beratung vereinbaren 

Alle Beratungsangebote des EUTB® finden Sie mit Hilfe folgender Suche:

Wie eine Beratung dabei in der Praxis aussieht, zeigt das folgende Video des EUTB®.

Antrag: Wie beantrage ich eine berufliche Rehabilitation? 

Den “Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” stellen Sie mündlich, online per Internet oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder – bei Berufskrankheit und Arbeitsunfall – bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft, wenn möglich schon detailliert. Hier finden Sie weitere Hilfe zum Thema „Antragstellung“.

  • Phase 1: Antragsprüfung

    Zunächst wird geprüft, ob die Grundbedingungen erfüllt sind. Sind alle Unterlagen vorhanden? Wurden alle Formulare richtig ausgefüllt? Ist der Antrag unterschrieben? Wurde der Antrag “bei dem Richtigen” gestellt? Sollte eine andere Behörde oder Versicherung hier zuständig sein, wird Ihr Antrag weitergeleitet. Das dauert allerdings länger. Besser, Sie informieren sich vorher, wer für Sie zuständig ist.

  • Phase 2: Bewilligungsbescheid

    Im Anschluss werden die Voraussetzungen geprüft. Haben Sie grundlegend Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation? Wenn ja, würde diese Ihnen helfen, zukünftig wieder eine Arbeit aufnehmen zu können? Sind Sie überhaupt in der Lage, eine berufliche Rehabilitation erfolgreich durchzuführen? Wenn alles zutrifft, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit einer allgemeinen Förderzusage.

  • Phase 3: Genehmigung und Widerspruch

    Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Entsprechende Vereine und Verbände können Sie hierbei mit Tipps und Erfahrungen unterstützen. Sollte Ihr Antrag genehmigt worden sein, können Sie nun mit Ihrem im Briefkopf vermerkten Ansprechpartner konkret vereinbaren, welche Leistung Sie bei welcher Einrichtung erhalten dürfen. Dazu zählen vor allem Bildungsmaßnahmen.

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Einstieg: Das 5-Stufen-Konzept für eine erfolgreiche berufliche Reha

Mit einem Mix aus vertrauensvollem Kennenlernen, optimaler Vorbereitung, passgenauer Bildung, praktischer Erprobung und individuellen Hilfen bei der Jobsuche erhalten Sie von uns im IBB ein „Rundum-Sorglos-Paket“. Unsere Angebote der beruflichen Rehabilitation werden individuell auf die Bedürfnisse der Rehabilitanden abgestimmt und können folgende Bausteine umfassen:

  • Informationen und Eignungsprüfung
  • Reha-Vorbereitungskurse
  • Berufsorientierung/Berufsvorbereitung und Praktikum
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Umschulung
  • Coaching, Integrations- und Vermittlungsunterstützung
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Ihre Vorteile

  • Weicher Einstieg
  • Eignungsprüfung
  • Optimale Bildungs- und Integrationswege
  • Berufspraktische Erprobung – den Arbeitsalltag proben
  • Vermittlungsunterstützung – Hilfe bei der Jobsuche

Insgesamt besteht der Vorteil des 5-Stufen-Programms in einer passenden Verknüpfung aller Komponenten, die zu einer langfristigen und leidensgerechten beruflichen Integration gehören – zusammen mit einer engmaschigen vertrauensvollen persönlichen Betreuung!

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Wiebke Wendt

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