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Berufliche Rehabilitation: Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation umfassen alle Maßnahmen, die für eine Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation nach Unfall, bei Krankheit oder mit Behinderung nötig sind.

Was bedeutet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)?

Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation werden sozialrechtlich als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” (“LTA” oder auch “LTA-Maßnahmen”) bezeichnet. Diese können mit einem LTA-Antrag, auch Reha-Antrag genannt, beantragt werden.

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Welche Leistungen gehören zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören eine Vielzahl von individuellen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten. Welche Leistung auf Ihren Antrag auf berufliche Teilhabe bewilligt wird, ist von individuellen Voraussetzungen und Kriterien der Kosten- und Leistungsträger abhängig. Im Rahmen einer Beratung erfahren Sie, welche für Sie die richtige ist.

Allgemeine Voraussetzungen für die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind:

  • Bei Ihnen wurde ein individueller Unterstützungsbedarf festgestellt
  • Im Rahmen Ihres Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurden Ihnen Leistungen zur beruflichen Teilhabe bewilligt
  • Ihr Arzt beurteilt Ihre gesundheitliche Verfassung als gesund genug, um daran teilzunehmen
  • Durch die Teilnahme wird eine Verbesserung Ihrer beruflichen Situation erwartet
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… Teilhabe am Arbeitsleben führt auch zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe.

Jürgen Dusel

1. Eignungsabklärung / Arbeitserprobung

Ein Ergebnis Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann u.a. eine Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung sein. Damit soll ausgetestet werden, welche Tätigkeiten Sie zukünftig ausüben können.

Diese Maßnahmen zur Leistungsfeststellung werden oft zu Beginn einer beruflichen Rehabilitation eingesetzt. Sie dienen als wichtiger Baustein auf dem Weg zur einer passenden beruflichen Teilhabe.

Eignungsabklärungen werden theoretisch in Reha-Einrichtungen durchgeführt. Praktische Erprobungen finden dagegen in einem “Werksumfeld” statt. Das heißt, Sie können sich unter realen Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen oder in einer Werkstatt bei einer Reha-Einrichtung ausprobieren.

Mit den Erkenntnissen aus einer Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung wird das bereits bekannte positive-negative Leistungsbild aktualisiert, präzisiert und ergänzt.

Mit unseren Angeboten zu Orientierung und Arbeitserprobung, zur Standortbestimmung oder einem Reha-Coaching können wir Ihren beruflichen Wiedereinstieg bestens vorbereiten. Wir bewerten Ihre Ausgangslage professionell und zeigen Lösungen auf. In einem Praktikum können Sie sich im Anschluss austesten und erproben.

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2. Berufsvorbereitung

Eine weitere Leistung zur beruflichen Teilhabe ist die Berufsvorbereitung. Sie dient dazu, Sie theoretisch und praktisch auf eine zukünftige Ausbildung oder Umschulung vorzubereiten. Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden aber auch eingesetzt, um Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu erleichtern. 

Themen und Inhalte einer Berufsvorbereitung können sein:

  1. Feststellung Ihrer Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse 
  2. Feststellung Ihrer gesundheitlichen und beruflichen Situation 
  3. Fragen zu Berufsfindung / Berufswahl
  4. Anforderungen des Arbeitsmarktes
  5. Arbeitserprobung / Praktikum

Mit den Erkenntnissen aus einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung wird dann die Berufswegeplanung durchgeführt sowie notwendiger Unterstützungsbedarf ermittelt. Im Anschluss folgt oft eine berufliche Bildungsmaßnahme. Im Idealfall führt aber das Praktikum bereits zu einem Arbeitsverhältnis. Mit unseren Vorbereitungskursen schaffen Sie die ideale Basis für Ihre berufliche Weiterbildung und -entwicklung!

Zur Auswahl stehen unter anderem folgende Themen und Module, die wir individuell und Ihren Bedürfnissen entsprechend für Sie zusammenstellen können:

Lern- und Arbeitstechniken

90 LE

Deutsch

180 – 360 LE

Kaufmännischer Schriftverkehr

90 LE

Mathematik & Geometrie

verschiedene Themen

90 – 360 LE

PC-Schulung & IT-Kompetenz

verschiedene Themen

90 – 360 LE

Kaufmännisches Rechnen

90 – 360 LE

* LE = Lerneinheiten

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3. Berufliche Bildung

Eine der meist gewählten Leistungen zur beruflichen Teilhabe ist die berufliche Bildung. Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist die Kombination aus theoretischer Ausbildung und betrieblicher Praxis sehr geeignet. Die berufliche Bildung bietet vielfältige Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für gesundheitlich schwer beeinträchtigte oder behinderte Ausbildungsinteressierte eignen sich besonders:

Fachpraktiker-Ausbildung

  • fachtheoretische Anteile reduziert 
  • fachpraktische Inhalte dafür stärker ausgeprägt 
  • ideal für “Praktiker”

Unterstützte Beschäftigung (UB)

  • individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf 
  • Ziel ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Assistierte Ausbildung (AsA)

  • intensive Begleitung vor oder während der Ausbildung, die Unternehmen und Auszubildende gemeinsam erhalten
  • kann auch zur Ausbildungsvorbereitung genutzt werden

Mit unseren Weiterbildungen und Umschulungen erhalten Sie eine sehr gute Basis für einen erfolgreichen Neustart.

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4. Qualifizierungsmaßnahmen

In Ihrem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie u.a. den Wunsch nach einer Qualifizierungsmaßnahme angeben. Vielleicht wagen Sie nach längerer Krankheit den beruflichen Wiedereinstieg? Eventuell benötigen Sie grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in einem neuen Arbeitsbereich? Dann sind Qualifizierungsmaßnahmen genau das Richtige für Sie. In diesen auch Zertifikatslehrgang genannten Kurzausbildungen können Sie vorhandene Kenntnisse auffrischen und erweitern oder sich ganz neues Wissen aneignen. 

Qualifizierungsmaßnahmen können:

  • wenige Tage bis mehrere Monate dauern
  • einen kleinen Ausschnitt aus einer Fachausbildung enthalten
  • arbeitsplatzbezogene Fertigkeiten vermitteln 
  • vorhandene Berufs- und Arbeitskenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen 
  • die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen

Mit unseren Kurz-Weiterbildungen können Sie effektiv in kurzer Zeit Ihr Fachwissen auffrischen oder fehlende Kenntnisse ergänzen. Ihre gewünschte Laufzeit können Sie in der Kursübersicht im Filter unter “Kursdauer” auswählen.

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5. Ausbildung / Umschulung / Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung sind weitere Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe. Wenn Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bewilligt wurde, können Sie im Rahmen der berufliche Rehabilitation eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.  

Die rehabilitationsspezifische Ausbildung ermöglicht jungen Ausbildungsinteressierten mit Förderbedarf den Beginn einer Berufsausbildung. Die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte sind dabei auf die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt. Merkmale der Reha-Ausbildung sind u.a. Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

Die beruflichen Veränderungen durch oder nach Krankheit können auch zu neuen Anforderungen an Ihren aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz führen. Eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung kann Ihnen benötigtes Wissen vermitteln und Ihren Berufsabschluss aufwerten. In unserer Übersicht ist sicher auch was für Sie dabei. Hier finden Sie vielfältigste Bildungsangebote.

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6. Integrationsmaßnahmen

Eine Integrationsmaßnahme zählt zu LTA-Leistungen, die auf Antrag zur Förderung der beruflichen Teilhabe bewilligt werden. Die Zielgruppe sind Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit einer Integrationsmaßnahme soll die Aufnahme einer leidensgerechten Arbeit erzielt werden. Zudem erhalten Teilnehmende die Chance, auch andere Tätigkeitsbereiche auszuprobieren. Maßnahmen zur beruflichen Integration werden in Teil- und Vollzeit angeboten und dauern mehrere Monate. 

Merkmale einer Integrationsmaßnahme sind u.a.:

  • individueller Förder- und Hilfeplan
  • unterschiedliche gesundheitsfördernde Inhalte wie Sport, Ergotherapie, Ernährungsberatung
  • psychologische und sozialpädagogische Betreuung
  • berufs-integrative Begleitung / Jobcoaching / Bewerbungstraining 
  • Auffrischen und Erweitern von schulischen Grundkompetenzen
  • Praktikum / Arbeitserprobung

Mit unserem Angebot „Step by Step“ erhalten Sie die beschäftigungsorientierte psychosoziale Begleitung und Unterstützung, die Sie benötigen. Ergänzend mit einem Coaching sind Sie bestens auf Ihre neue berufliche Perspektive vorbereitet.

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7. Erhaltung / Erlangung eines Arbeitsplatzes

Primäres Ziel der beruflichen Rehabilitation ist der Erhalt des vorhandenen Arbeitsplatzes. Hierfür können Betroffene verschiedene Leistungen wie technische und finanzielle Hilfen zur beruflichen Teilhabe beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass diese die Leistungseinschränkung durch Krankheit oder Behinderung ausgleichen. 

Ist es gesundheitsbedingt nicht möglich, den derzeitigen Job zu behalten, können Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation z.B. eine innerbetriebliche Umsetzung beim aktuellen Arbeitgeber beantragen. 

Insgesamt können folgende Leistungen zum Erhalt und zur (Wieder-)Erlangung eines Arbeitsplatzes beantragt werden:

  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Wohnungshilfen
  • Arbeitsassistenz
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)

Im Rahmen des Coachings für Arbeitnehmer*Innen werden Sie beim Einstieg in das neue Unternehmen intensiv begleitet. Ihr Coach steht Ihnen bei der Lösung möglicher Probleme als Vermittler zur Seite, sodass eine Eskalation von Konflikten und ein möglicher Beschäftigungsabbruch verhindert werden kann

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Wiebke Wendt

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