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Berufliche Rehabilitation
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Alles drin im Entlassbericht?

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von Wiebke Wendt

Man kennt es. Die Tasche ist gepackt. Gleich geht´s von der Reha-Klinik nach Hause. Doch stopp. Vorher folgen noch Abschlussgespräch und vor allem der medizinische Entlassbericht, auch Reha-Bericht genannt. Oft wird das bereits einige Tage vorher schon erledigt. Doch steht alles drin? Darf ich den überhaupt lesen? Ist dieser Bericht korrekt? Was, wenn nicht? Kurz vorweg, es gelten natürliche gewisse Regeln.

Wofür einen Entlassbericht oder Reha-Bericht?

Der Reha-Entlassungsbericht ist ein ärztlicher Brief mit besonderer Bedeutung. Er dient der Dokumentation und Information über Behandlungsanlass, Reha-Verlauf und -Ergebnis und insbesondere der sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Der Reha-Entlassungsbericht wird durch die Beurteilung der Leistungsfähigkeit um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert.

Er richtet sich somit nicht nur an die ambulant behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern dient als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger. Wird der Reha-Entlassungsbericht unter Einbeziehung der Informationen von verschiedenen Berufsgruppen des Reha-Teams erstellt, kann dies die Qualität zum Nutzen der Rehabilitanden erhöhen.

Was soll im Entlassbericht oder Reha-Bericht stehen?

Die Grundlage bildet der Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation und enthält Folgendes:

  • Basisinformation, z. B. Arbeitsunfähigkeitszeiten, weitere Empfehlungen oder Weiterbehandlung
  • Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise, z.B. Leistungsvermögen im Erwerbsleben, Diskrepanzen in der sozialmedizinischen Einschätzung des Leistungsvermögens
  • Dokumentation therapeutischer Leistungen
  • Freitext, z. B. (Sozialmedizinische) Anamnese, Diagnostik, Gesundheitszustand vor und nach der Reha, Reha-Prozess und -Ergebnis, Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen

Tipps zur beruflichen Rehabilitation

Es ist zu empfehlen, bereits in den Entlassbericht Angaben zum Thema Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA / Berufliche Rehabilitation) aufzunehmen. Das können Aussagen sein, wie z.B.:

  • LTA empfohlen / nicht empfohlen + Begründung
  • LTA Antrag ausgehändigt
  • LTA beantragt (oft besteht die Möglichkeit, in der Reha-Klinik den LTA-Antrag zu stellen)
  • o. ä. …

… und noch ein Hinweis

Einige haben bereits vor oder während der medizinischen Rehabilitation genaue Vorstellungen zur zukünftigen beruflichen Perspektive. Es empfiehlt sich, diese bereits in der Reha-Klinik anzusprechen. Empfehlungen dazu könnten so gleich mit in den Entlassbericht aufgenommen werden. Wir helfen dann bei der Realisierung. Du kannst mich gern anrufen oder mir schreiben. Ich berate Dich gern!

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Wiebke Wendt
Wiebke Wendt

IBB Institut für Berufliche Bildung (IBB)
Fachgebietsleitung Berufliche Reha

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