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Berufliche Rehabilitation
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Bis zu welchem Alter gibt´s berufliche Reha?

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von Wiebke Wendt

Du befindest dich in der Mitte Deines Lebens? Die Gesundheit spielt nicht mehr so mit? Im Job wird´s langsam schwer? Jetzt ist gut Rat teuer. Eine Reha kann hier eine Lösung sein. Hier gelten einfache Regeln. Die häufigsten Fragen sind dann aber: Bin ich mit 45+ nicht schon zu alt? Das geht doch in meinem Alter nicht mehr? Test – Das ist ein Test. Hier gilt ein klares Nein. Es gibt keine Altersgrenze.

Das Alter spielt bei der Reha-Leistung eine Nebenrolle

Bei Auswahl Leistung und der Einrichtung hat der Träger ein sogenanntes Ermessen. Das bedeutet, bei der Bestimmung Maßnahme sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen. Das Alter spielt dabei eine Nebenrolle. Zudem müssen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Letztendlich kommt es darauf an, mit über 50 Jahren oder fast 60 Jahren eine neue berufliche Perspektive zu erhalten.

Keine Altersgrenze beim Recht

Wichtig ist: Es gibt im Reha-Recht keine Altersgrenze. Es ist unerheblich, ob Du beispielsweise LTA mit 55 Jahren möchtest. Dieser Fakt wurde bereits mehrmals durch Sozialgerichte bestätigt. Es ist nicht erlaubt, Dir eine Reha-Leistung mit Hinweis auf Dein Alter abzulehnen. Zwar darf berücksichtigt werden, ob Du zum Beispiel nach Deiner Umschulung noch eine angemessene Zeit im neuen Beruf arbeiten können. Pauschale Ablehnungen einer Umschulung aus Altersgründen darf es aber nicht geben.

Und was sagt der Arbeitsmarkt?

Bei der Prüfung der Arbeitsmarktsituation muss der Reha-Träger den möglichen Einsatzbereich im betreffenden Berufsfeld berücksichtigen. Mitunter haben Arbeitssuchende im Alter von über 50 Jahren oder fast 60 Jahren Schwierigkeiten bei der Jobsuche. Aber: Der Arbeitsmarkt ändert sich ständig! Es kann sein, dass Deine vorhandene abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung doch Vorteile bringt. Gepaart mit einer Weiterbildung bist Du so meist besser qualifiziert als die Beginner. So hast Du auch mit 50+ noch eine Chance!

Sogar Zusatzmaßnahmen möglich

Du stehst kurz vor dem Ende Deiner Reha und hast noch keinen Job? Kein Problem. Sprich mit Deinem bewilligenden Träger. Er ist angehalten, bei drohender Arbeitslosigkeit zum Maßnahmeende, nachzusteuern. Das macht er allerdings nur, solange Du Dich noch in der Maßnahme befindest. Auch eine frühzeitige Meldung ist zwingend. Geeignete Leistungen sind zum Beispiel die Vermittlungsunterstützung oder Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber. Für Reha mit 55 Jahren gibt es zudem oft höhere Zuschüsse.

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Wiebke Wendt
Wiebke Wendt

IBB Institut für Berufliche Bildung (IBB)
Fachgebietsleitung Berufliche Reha

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